Lauter Versorgung Stärkungsgesetz dürfen die Klinikärzte die Patienten die benötigte Medikamente mitgegeben wenn dessen Entlassung unmittelbar vor einem Wochenende oder Feiertag liegt.
Ebenfalls dürfen die Klinikärzte Rezepte schreiben mit Medikamenten aber nur die kleine Packungen
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